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Kanton
09.10.2024

Kanton schafft Rechtsgrundlagen für elektronische Basisdienste

Symolbild.
Symolbild. Bild: AdobeStock
Bevölkerung und Unternehmen sollen ihre Rechte und Pflichten einfach, durchgängig und sicher auf dem elektronischen Weg wahrnehmen können.

Elektronische Basisdienste bilden wichtige Komponenten der digitalen Verwaltung, wie der Kanton Zürich in schreibt. Damit das Leistungsangebot der Verwaltung weiter ausgebaut werden kann, sind neue Rechtsgrundlagen erforderlich. Der Regierungsrat hat das Gesetz über elektronische Basisdienste zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Regelung der Authentifizierung und digitalen Basisdienste

Geregelt werden sollen die Authentifizierung unter Verwendung des Authentifizierungsdienstes des Bundes (AGOV) sowie ein zentraler Webzugang zu elektronisch angebotenen Leistungen der Behörden («Zürikonto»). Im Sinne einer zukunftsorientierten Gesetzgebung wurden Bestimmungen zu Standards und zur Entwicklung von elektronischen Basisdiensten aufgenommen. Das Zusammenwirken verschiedener Akteurinnen und Akteure inner- und ausserhalb der Zentralverwaltung soll unterstützt und technologische Möglichkeiten für elektronische Basisdienste sollen genutzt werden können. Weiter werden Regelungen für die Datenbearbeitung im Zusammenhang mit der IKT-Grundversorgung sowie im Zusammenhang mit digitalen Arbeitsplätzen von Behörden vorgeschlagen.

Das Rechtsetzungsprojekt erfolgt in Umsetzung der Strategie Digitale Verwaltung des Regierungsrates betreffend Digitale Grundleistungen Kanton und Gemeinden.

Zürioberland24/mb