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Jugend
05.10.2024

Weisst du wie man Halloween richtig feiert?

Die Grenze zwischen einem harmlosen Streich und einer Straftat wird oft überschritten.
Die Grenze zwischen einem harmlosen Streich und einer Straftat wird oft überschritten. Bild: no-front.ch
Die Kantonspolizei Zürich informiert im Rahmen von «No-Front» über die Streiche und ihre Folgen an Halloween.

Bist du an Halloween verkleidet als Dämon, Monster oder Vampir in den Strassen unterwegs? Viele Kinder und Jugendliche ziehen am 31. Oktober in der Dunkelheit friedlich von Haus zu Haus und verlangen Süsses und drohen mit Saurem. Leider kommt es an Halloween vor, dass zu viel «Saures» verteilt wird.

Die Grenze zwischen einem harmlosen Streich und einer Straftat wird oft überschritten, so «No-Front». Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern beispielsweise ist eine Sachbeschädigung. Wer randaliert, fremdes Eigentum beschädigt oder gar Personen bedrängt oder bedroht, kann bestraft werden. Viele sind sich der möglichen Folgen nicht bewusst.

Fokus auf Kostüme und Dekorationen

Wer sich an die Regeln hält, kann unbeschwert feiern. Setze deine gesamte Energie und Kreativität in Kostüme und Dekorationen und nicht in böse Streiche, rät die Kantonspolizei. Hilf mit, damit Halloween richtig gefeiert wird, alle Spass haben und niemand zu Schaden kommt.

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Über no-front.ch

Die Kantonspolizei Zürich betreibt no-front.ch um Jugendliche zu stärken. Die Polizei hilft den jungen Menschen, wenn sie gegen die Regeln verstossen haben. Die Polizistinnen und Polizisten erklären den Jugendlichen die Regeln. Das kann in der Schule sein, im öffentlichen Raum oder zuhause. Sie erklären ihnen auch, was passiert, wenn sie die Regeln nicht einhalten. Die Polizei und die Jugendlichen suchen gemeinsam Lösungen.

«No Front» bedeutet, dass das Gesagte oder Geschriebene nicht verletzend oder beleidigend gemeint ist und dass es nicht persönlich genommen werden sollte. "Fronten" ist ein Teil der Rap- und Hip-Hop-Kultur, in der Konflikte ("Beefs") verbal ausgetragen werden.

www.no-front.ch

Zürioberland24/gg