Stipendien sollen nicht mehr an eine maximale Betragsdauer gekoppelt sein. Neu sollen Ausbildungsbeiträge vielmehr einfach nur noch für einen einzigen gleichartigen Abschluss gewährt werden. So müsse nicht mehr der gesamte Werdegang der Antragstellenden aufwendig geprüft werden, begründet dies die Bildungsdirektion.
Zudem soll anstelle der Wahlmöglichkeit zwischen Stipendien und Darlehen ein klar strukturiertes Stufenmodell eingeführt werden. Bis zur Vollendung des 28. Altersjahres sollen existenzsichernde Stipendien ausgerichtet werden. Danach werden bis zum 35. Altersjahr Stipendien mit erhöhter Eigenleistung und bis zum 45. Altersjahr Darlehen vergeben.
Über die von Bildungsdirektion und Regierungsrat beantragten Änderungen des Bildungsgesetzes wird als nächstes der Kantonsrat befinden.