Klärung von personalrechtlichen Fragen und der Archivierung
Das Statistische Amt des Kantons Zürich führte im Auftrag der Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich eine Umfrage bei den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Zürich durch. Die Kirchgemeinden haben einerseits Fragen zu ihrem Wissen zu personalrechtlichen Fragen und Vorgaben, andererseits zu archivrechtlichen Vorgaben, insbesondere zur Archivierungspflicht, beantwortet. Die Resultate der Umfrage und deren Auswertung sind gegen Ende dieses Jahres zu erwarten.
Das Staatsarchiv des Kantons Zürich und die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich (RKK) sind zudem daran, die bestehende Vereinbarung zu überarbeiten, welche die Archivierung der Akten der RKK und verschiedener weiterer Institutionen regeln. Daneben hat die RKK eine Rechtsgrundlagenanalyse in Auftrag gegeben. Eine externe Anwaltskanzlei überprüft die Anstellungsordnung der RKK und wird Handlungsempfehlungen erarbeiten. Dieser Bericht ist ebenfalls gegen Ende dieses Jahres zu erwarten.
Koordination betreffend strafrechtliche Untersuchung der Missbrauchsfälle
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich steht im Hinblick auf die strafrechtliche Aufarbeitung und Verfolgung von allfälligen Anzeigen von sexuellen Missbräuchen in der Kirche – unter Wahrung der zu beachtenden Unabhängigkeit der Strafverfolgungsbehörden – seit Längerem im Kontakt mit der Leitung der Diözese Chur.
Die Diskussionen innerhalb der Schweizerischen Staatsanwältekonferenz SSK haben gezeigt, dass auch die anderen Kantone ähnlich vorgehen. Eine besondere gesamtschweizerische Koordination ist deshalb nicht erforderlich. Mit Blick auf die Bistumsgrenzen steht die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich hingegen, soweit erforderlich, im kooperativen Austausch mit den Strafverfolgungsbehörden anderer Kantone, insbesondere mit der Ostschweiz.
In Absprache mit der für sexuelle Missbrauchsfälle zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen spezialisierten Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich wurde zudem eine Ansprechperson dieser Amtsstelle für die mit den Missbrauchsfällen befassten Vertretenden der katholischen Kirche bestimmt.
Weiter wird Betroffenen, deren gemeldete Übergriffe in die Missbrauchs-Studie aufgenommen wurden, oder Betroffenen, welche sich künftig zwecks Meldung von Vorfällen an die Studienleitenden wenden, ein Merkblatt abgegeben. Das Merkblatt, das in Zusammenarbeit mit dem Rechtsdienst der Universität Zürich entstand, enthält unter anderem Adressen von Opferberatungsstellen im Kanton Zürich.