Seit über 60 Jahren liefert die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO) Trink-, Brauch- und Löschwasser in die angeschlossenen Gemeinden. Organisiert ist sie als einfache Gesellschaft, welcher 14 Beteiligte angehören: die politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald und Wetzikon; die Wasserversorgungsgenossenschaften von Bertschikon, Grüningen, Grüt/Gossau, Hadlikon und Rapperswil-Jona; sowie die öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH».
Grössere Anforderungen an die GWVZO
Wie die GZVZO schreibt, sind mit der Revision des kantonalen Gemeindegesetzes im Jahr 2018 die Anforderungen an die GWVZO deutlich gestiegen. Die heutige einfache Gesellschaft genügt den gestiegenen Anforderungen nicht mehr. Eine Rechtsformänderung ist notwendig geworden. Eine sorgfältige Prüfung hat gezeigt, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft der einzig sinnvolle und machbare Weg ist. Alle anderen Rechtsformen ergäben zahlreiche Nachteile – unter anderem deshalb, weil die Beteiligten der GWVZO sehr unterschiedlich organisiert sind und aus zwei verschiedenen Kantonen stammen.