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Pfäffikon ZH
24.09.2024

Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland kann AG werden

Seit mehr als 60 Jahren versorgt die GWVZO die angeschlossenen Gemeinden mit Trink-, Brauch- und Löschwasser.
Seit mehr als 60 Jahren versorgt die GWVZO die angeschlossenen Gemeinden mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Bild: GWZO
Die Stimmberechtigten der an der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland GWVZO beteiligten Gemeinden haben gestern der Rechtsformänderung zugestimmt. Die Aktiengesellschaft kann damit gegründet werden. Die beteiligten Wasserversorgungsgenossenschaften haben bereits früher dieser Rechtsformänderung zugestimmt.

Seit über 60 Jahren liefert die Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland (GWVZO) Trink-, Brauch- und Löschwasser in die angeschlossenen Gemeinden. Organisiert ist sie als einfache Gesellschaft, welcher 14 Beteiligte angehören: die politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald und Wetzikon; die Wasserversorgungsgenossenschaften von Bertschikon, Grüningen, Grüt/Gossau, Hadlikon und Rapperswil-Jona; sowie die öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH».

Grössere Anforderungen an die GWVZO

Wie die GZVZO schreibt, sind mit der Revision des kantonalen Gemeindegesetzes im Jahr 2018 die Anforderungen an die GWVZO deutlich gestiegen. Die heutige einfache Gesellschaft genügt den gestiegenen Anforderungen nicht mehr. Eine Rechtsformänderung ist notwendig geworden. Eine sorgfältige Prüfung hat gezeigt, dass die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft der einzig sinnvolle und machbare Weg ist. Alle anderen Rechtsformen ergäben zahlreiche Nachteile – unter anderem deshalb, weil die Beteiligten der GWVZO sehr unterschiedlich organisiert sind und aus zwei verschiedenen Kantonen stammen. 

An der Urne zugestimmt

Für die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft sind verschiedene Schritte notwendig. Die acht politischen Gemeinden und die Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH» müssen untereinander eine interkommunale Vereinbarung abschliessen. Dieser Vereinbarung hat die Bevölkerung der jeweiligen Gemeinden gestern an der Urne zugestimmt. 

Mit dieser Zusage von allen beteiligten Gemeinden kann die neue Aktiengesellschaft im Dezember 2024 gegründet und die bestehenden Anlagen der GWVZO darin überführt werden. Die heute Beteiligten bleiben die alleinigen Eigentümer der GWVZO. An den Beteiligungsverhältnissen wird sich mit der Gründung der Aktiengesellschaft nichts ändern.

GWVZO kann sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren

«Die Umwandlung der GWVZO in eine Aktiengesellschaft bringt in erster Linie eine Vereinfachung und Beschleunigung in der Administration, bei der Beschlussfassung und bei der Finanzierung von Erneuerungsprojekten», erklärt François Racine, Präsident der Bau- und Betriebskommission der GWVZO. «So kann sich die GWVZO auch künftig auf ihre Kernaufgabe konzentrieren: die Bevölkerung im Zürcher Oberland mit qualitativ einwandfreiem Trinkwasser zu beliefern.»

Zürioberland24/gg