Gemäss Gesetz über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung fördern der Kanton und die Gemeinden die Bereitstellung von preisgünstigen Mietwohnungen für Personen mit geringem Einkommen und Vermögen, soweit ein Mangel besteht.
Der Regierungsrat legt durch Verordnung insbesondere das Verfahren, die Bedingungen für die Gewährung und den Umfang der staatlichen Leistungen fest. Die aktuelle Wohnbauförderungsverordnung ist seit 1. Juli 2005 in Kraft und wurde 2009 einer grösseren Teilrevision unterzogen.
Einfachere Verfahren
Seither haben sich die Rahmenbedingungen im Wohnungsbau und die Bedürfnisse stark verändert – namentlich gestiegene Landpreise, Mehrkosten bei Hochhäusern, die ausserordentliche Teuerung als Folge erhöhter gesetzlicher Anforderungen an Wohnbauten sowie der Wunsch nach ressourcenschonendem Bauen und nach Vereinfachungen beim Verfahren.
Im Zusammenhang mit dem ressourcenschonenden Bauen besteht ein Bedarf nach kleineren Mindestwohnflächen pro Wohnungsgrösse. Dazu werden im Entwurf die mögliche Zimmerzahl sowie die Flächenvorgaben angepasst. Berücksichtigt werden mit der vorliegenden Revision auch die gestiegenen Landpreise sowie die Mehrkosten bei Hochhäusern gegenüber Flachbauten. Damit wird die Förderung von Wohnungen auch in Hochhäusern ermöglicht.
Zudem werden auch Paaren mit geringem Einkommen und Vermögen mehr Möglichkeiten eingeräumt, von subventionierten Wohnungen zu profitieren. Schliesslich sind Vereinfachungen des Verfahrens bei baulichen Änderungen mit wertvermehrenden Investitionen vorgesehen. «Die kantonalen Wohnbauförderungsdarlehen werden an aktuelle Bedürfnisse angepasst. Damit kann die vom Regierungsrat vorgeschlagene Verdoppelung der Mittel noch gezielter und effektiver eingesetzt werden», sagt Volkswirtschaftsdirektorin Carmen Walker Späh.