Wie die Gemeinde Wildberg schreibt, sind ab September 2024 neue Verkaufsverbote und Umgangsverbote für Neophyten gelistet.
Verkaufsverbote ab September
Das Verkaufsverbot für den Kirschlorbeer besteht, weil er aus Gärten verwildert und den Wald gefährdet. Der Blauglockenbaum kommt stellenweise sehr dicht vor, insbesondere auf Schadflächen im Kanton Zürich. Auch die Armenische Brombeere unterliegt dem Verbot, da sie häufig gemeinsam mit der heimischen Brombeere vorkommt. Der Seidige Hornstrauch wächst teils dicht an Waldrändern im Kanton Zürich und verbreitet sich vegetativ sehr stark.
Die Hanfpalme breitet sich besonders im Tessin und im Kanton Zürich rasant aus. Die Fünffingrige Jungfernrebe (Wilder Wein) kommt am Waldrand vor und ist nun ebenfalls verboten. Der Sommerflieder wächst teilweise dicht auf Schadflächen und gehört nun auch zu den verbotenen Arten. Henrys Geissblatt tritt lokal auf, wächst dicht und ist schattentolerant, weshalb es ebenfalls als waldrelevantes Neophyt gilt. Die Herbst-Traubenkirsche ist lokal häufig und schattentolerant – Achtung: Nicht zu verwechseln mit der einheimischen Traubenkirsche. Auch die Rotborstige Himbeere (Japanische Weinbeere) ist lokal bekannt, breitet sich im Kanton Zürich zunehmend aus und stellt eine Bedrohung dar.
Götterbaum neu unter Umgangsverbot
Der Götterbaum ist vorwiegend im Gebiet „Lägern“ verbreitet, kommt ansonsten im Kanton Zürich nur vereinzelt vor. Ab September 2024 gilt für diese Art ein Umgangsverbot.