Für eine sichere Stromversorgung in der Schweiz und um das Ziel Netto-Null-Treibhausgasemissionen zu erreichen, muss die Stromproduktion aus lokalen erneuerbaren Energien rasch und deutlich ausgebaut werden. Gleichzeitig braucht es Lösungen, damit wir künftig im Sommer überschüssigen Strom für die kritischen Wintermonate speichern und so die Abhängigkeit vom Ausland reduzieren können. Mit einer Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes will der Regierungsrat einen Beitrag zu beidem leisten.
Vorgabe zur Ausrüstung grosser Dächer mit Solaranlagen
Im Kanton Zürich bergen Solaranlagen auf Dächern das grösste Potenzial zur Produktion von erneuerbarem Strom. Würden auf allen geeigneten Dächern im Kanton Solaranlagen installiert, könnten damit jährlich rund 6 Terawattstunden Strom produziert werden. Das entspricht knapp zwei Dritteln des kantonalen Stromverbrauchs. Auf 20 Prozent der Dächer liegt rund 60 Prozent des Potenzials. Um dieses Potenzial noch besser auszuschöpfen, sieht der Regierungsrat eine Vorgabe zur Ausrüstung grosser Dächer mit Solaranlagen vor.
Geeignete Dächer, die grösser sind als 300 m2 sollen künftig vollflächig zur Stromerzeugung genutzt werden. Die Pflicht soll für Neubauten und bestehende Gebäude gelten. Bei Letzteren muss die Solaranlage bei einer Dachsanierung oder bis spätestens 2040 erstellt werden. Die Vorgabe gilt nur, wenn die Solaranlage über die gesamte Lebensdauer wirtschaftlich ist. Bereits heute müssen alle Neubauten einen Teil ihres Energieverbrauchs selbst erzeugen, in der Regel mit Solaranlagen. Diese Vorgabe soll angepasst werden, damit die Dachflächen noch besser ausgenutzt werden.