Sommerzeit bedeutet Pilzsaison. Obwohl die Hauptsaison erst im August beginnt, sind bereits jetzt die ersten Pilzsammlerinnen und Pilzsammler in den Wäldern unterwegs. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollten einige Grundregeln beachtet werden.
Sammelverbot und Schonzeit
Im Kanton Zürich ist das Sammeln von Pilzen in der Schonzeit vom 1. bis 10. Tag jeden Monats nicht erlaubt. Diese Sperrfrist dient dem Schutz der Pilze. Es gilt zudem immer eine Sammelbeschränkung von 1 Kilo pro Tag und Person. Nur dem Sammler bekannte Pilzarten pflücken. Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten. Parasitäre und für Pflanzen schädliche Pilze wie der Hallimasch sind von den Schutzbestimmungen ausgeschlossen.
Nicht nur im Wald gibt es Pilze. Wer auf Wiesen und Feldern Pilze sieht, sollte daran denken, dass es sich um privates Kulturland handelt, auch wenn dieses nicht eingezäunt ist. Ungefragt sollten hier keine Pilze gepflückt werden.