Unter dem Cyber-Kriminalitätsphänomen Ransomware versteht man die Verschlüsselung von Daten in IT-Systemen mittels einer Schadsoftware. Mittlerweile ist es üblich, dass die Täter vor der Verschlüsselung der IT-Systeme, sensible Firmendaten entwenden. Dadurch kann die Täterschaft zweifach Druck ausüben: einerseits sind die Daten für das angegriffene Unternehmen nicht mehr verfügbar und andererseits können sensible Unternehmensinformationen jederzeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Für die Wiederherstellung der Daten verlangt die Täterschaft von den geschädigten Unternehmen ein Lösegeld. Weltweit ist seit mehreren Jahren eine Zunahme von Ransomware-Attacken zu verzeichnen, wie die Staatsanwaltschaft II und die Kantonspolizei in ihrer gemeinsamen Mitteilung schreiben.
Kanton Zürich leitet Sammelverfahren für 74 Schweizer Geschädigte
Die LockBit-Ransomware gehörte in den vergangenen Jahren zu den am häufigsten eingesetzten Ransomware-Varianten. Es wird angenommen, dass von LockBit-Angriffen weltweit über 2'500 geschädigte Unternehmen und Institutionen betroffen sind. Das vom Kanton Zürich geführte landesweite Sammelverfahren umfasst derzeit insgesamt 74 Geschädigte aus diversen Kantonen mit einem Gesamtschaden von über sieben Millionen Franken.