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Kanton
19.07.2024
19.07.2024 16:42 Uhr

Finanzdirektion bietet massgeschneiderten Schutz

Finanzdirektor Ernst Stocker erläutert auf dem Sommerspaziergang in Elgg das kantonale Versicherungskonzept.
Finanzdirektor Ernst Stocker erläutert auf dem Sommerspaziergang in Elgg das kantonale Versicherungskonzept. Bild: Finanzdirektion
Der Kanton Zürich erbringt für seine Bevölkerung und die Wirtschaft verschiedene Leistungen. Entsprechend unterschiedlich sind die möglichen Schadenfälle – vom verunfallten Unterhaltsfahrzeug bis zum Wasserschaden am Computertomografen. Mit ihrem Versicherungsdienst gewährleistet die Finanzdirektion den kantonalen Stellen einen angemessenen Schutz vor Risiken.

Auf der Strasse, im Spital, in der Natur oder im Büro: Die Mitarbeitenden des Kantons Zürich üben ganz unterschiedliche Tätigkeiten aus. Damit verbunden sind auch immer Schadensrisiken. Der Umgang damit ist im kantonalen Versicherungskonzept festgehalten. Ihm unterstehen neben sämtlichen Direktionen und der Staatskanzlei auch die eigens eingebundenen selbständigen Anstalten wie das Universitätsspital, das Kantonsspital Winterthur oder die Universität, so die Mitteilung des Kantons Zürich. Das Versicherungskonzept habe sich bewährt, stellte Finanzdirektor Ernst Stocker am traditionellen Sommerspaziergang mit Medienschaffenden fest, der dieses Jahr nach Elgg führte. Es stelle einen sorgfältigen und sparsamen Umgang mit Steuergeldern sicher und biete für alle kantonalen Stellen einen massgeschneiderten Schutz.

Allgemein gilt für den Kanton der Grundsatz der Eigenversicherung: Er trägt – wo kein Versicherungsobligatorium besteht – die meisten Risiken und Schäden selbst. Mit seiner Grösse und mit der Vielfalt seiner Tätigkeiten erreicht der Kanton eine Risikoverteilung, wie sie Versicherungsgesellschaften für Einzelpersonen oder kleine und mittlere Unternehmen schaffen wollen. Überdies verfügt er mit seinem Haushalt über eine beträchtliche Finanzkraft, sodass er sehr grosse Risiken selbst tragen kann. Übergrosse Risiken lassen sich ohnehin nicht auf Versicherungen überwälzen, so der Kanton Zürich weiter.

Klar definierte Ausnahmen

Vom Grundsatz der Eigenversicherung weicht der Kanton nur in einigen, im Konzept klar festgehaltenen Ausnahmefällen ab. Dazu zählt das Vorhandensein eines gesetzlichen Obligatoriums, zum Beispiel für die Unfalldeckung der Mitarbeitenden oder für die Flugdrohnen. Auch bei einem vertraglichen oder faktischen Versicherungszwang werden Policen abgeschlossen. Letzteres kann bei der Unterbringung von Pflegekindern der Fall sein, wenn der Kanton eine Versicherungsdeckung bereitstellen muss, damit sich genügend Personen als Pflegeeltern zur Verfügung stellen. Weitere Gründe für den Abschluss einer Versicherung können eine grosse Zahl oder die Komplexität bestimmter Schadenfälle sein oder das Interesse, das der Kanton an einem Versicherungsschutz für Dritte hat.

Der Versicherungsdienst, der dem Generalsekretariat der Finanzdirektion angeschlossen ist, wirkt als hausinterner Broker. Als Servicezentrum berät er die Organisationseinheiten, schreibt gesuchte Deckungen aus und verwaltet derzeit rund 80 Policen, so die Mitteilung.

Zürioberland24/mb