Auf der Strasse, im Spital, in der Natur oder im Büro: Die Mitarbeitenden des Kantons Zürich üben ganz unterschiedliche Tätigkeiten aus. Damit verbunden sind auch immer Schadensrisiken. Der Umgang damit ist im kantonalen Versicherungskonzept festgehalten. Ihm unterstehen neben sämtlichen Direktionen und der Staatskanzlei auch die eigens eingebundenen selbständigen Anstalten wie das Universitätsspital, das Kantonsspital Winterthur oder die Universität, so die Mitteilung des Kantons Zürich. Das Versicherungskonzept habe sich bewährt, stellte Finanzdirektor Ernst Stocker am traditionellen Sommerspaziergang mit Medienschaffenden fest, der dieses Jahr nach Elgg führte. Es stelle einen sorgfältigen und sparsamen Umgang mit Steuergeldern sicher und biete für alle kantonalen Stellen einen massgeschneiderten Schutz.
Allgemein gilt für den Kanton der Grundsatz der Eigenversicherung: Er trägt – wo kein Versicherungsobligatorium besteht – die meisten Risiken und Schäden selbst. Mit seiner Grösse und mit der Vielfalt seiner Tätigkeiten erreicht der Kanton eine Risikoverteilung, wie sie Versicherungsgesellschaften für Einzelpersonen oder kleine und mittlere Unternehmen schaffen wollen. Überdies verfügt er mit seinem Haushalt über eine beträchtliche Finanzkraft, sodass er sehr grosse Risiken selbst tragen kann. Übergrosse Risiken lassen sich ohnehin nicht auf Versicherungen überwälzen, so der Kanton Zürich weiter.