Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Wila lehnten entsprechende Grenzbereinigungen an der Urne ab. Die Bezirksräte von Winterthur und Pfäffikon haben nun entschieden, die Grenzen der beiden Schulgemeinde derjenigen der Politischen Gemeinde anzupassen, wie die Primarschule und die Gemeinde Wila in ihrer gemeinsamen Mitteilung schreiben.
An seiner letzten Sitzung beschloss der Gemeinderat Wila, einen allfälligen Rekurs gegen diesen Entscheid mit 5'000 Franken zu unterstützen. Diese Beitragszusage wurde mit der Primarschulpflege Wila koordiniert, welche ihrerseits einen identischen Beschluss fällte.
Rechtsunsicherheit erfordert Klärung
Das bezirksrätliche Eingreifen wirft die Frage auf, ob ein kantonales Gesetz die Mitwirkungsrechte auf lokaler Ebene ausser Kraft setzen und der Souverän bei der Suche nach einer Lösung überstimmt werden kann. Die im Zusammenhang mit dieser Grenzbereinigung bestehende Rechtsunsicherheit erfordert eine grundlegende Klärung. Die Beschlüsse der Bezirksräte verstossen nach Ansicht der Wilemer Behörden gegen den erklärten Willen ihrer Stimmberechtigten. Es ist im Endeffekt die Pflicht der lokalen Exekutive, die Mitwirkung auf Gemeindeebene sicherzustellen und sich für die politischen Rechte seiner Bevölkerung einzusetzen.
Grenzbereinigung wurde bereits zweimal abgelehnt
Zweimal wurde eine Grenzbereinigung und somit der Antrag der Primarschulpflege in Wila abgelehnt. Somit ist es durchaus konsequent, dass nicht die Schulpflege, sondern die betroffenen Stimmberechtigten, deren politischen Rechte am stärksten beeinträchtigt wurden, ihre rechtlichen Möglichkeiten ergreifen und beim Regierungsrat rekurrieren. Eine Unterstützung der Rekurrenten durch die Primarschulpflege und den Gemeinderat Wila ist indes wichtig. Um einen abschliessenden Entscheid erwirken zu können, muss das Anliegen nötigenfalls an höhere Instanzen weitergezogen werden. Primarschulpflege und Gemeinderat seien überzeugt, dass ein solcher Grundsatzentscheidung nicht nur in dieser Angelegenheit von zentraler Bedeutung sei, sondern auch Einfluss auf die künftige Gesetzgebung habe, so die Mitteilung.