Der Naturschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Die Gemeinden sind für die Umsetzung von Naturschutzanliegen auf kommunaler Ebene zuständig und müssen mit den Bewirtschaftern und/oder den Grundeigentümern eine Vereinbarung über Bewirtschaftung und Entschädigung treffen.
«Bisher wurden die im Grundeigentum der Gemeinde Wildberg stehenden kommunalen Naturschutzobjekte durch die Landwirte gepflegt, was für die Gemeinde Wildberg die bestmögliche und günstigste Variante der Pflege darstellte», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung.
Bisher sei die Entschädigung für die Landwirte durch Bundes- und Kantonsbeiträge gemäss der Direktzahlungsverordnung gerade ausreichend, um die geleistete Arbeit abzugelten, so der Gemeinderat weiter.