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Fehraltorf
17.06.2024

Gemeinde bewilligt Verlegung Quellwasserleitungen

Gemeindehaus Fehraltorf.
Gemeindehaus Fehraltorf. Bild: Gemeinde Fehraltorf
Der Gemeinderat Fehraltorf hat einen Kredit von 132'000 Franken für das Projekt Reitenbach, Auffüllung Ibach, Quellleitung, Leitungsverlegung, bewilligt.

Im Gebiet Ibach (Reitenbach) sollen Geländeanpassungen ausgeführt werden. Das Baubewilligungsverfahren ist in Bearbeitung und die Umsetzung soll in diesem Jahr erfolgen, wie die Gemeinde Fehraltorf in ihrer Mitteilung schreibt.

Quellwasserleitungen müssen verlegt werden

Die Wasserversorgung hat im Zuge des Bewilligungsverfahrens angemeldet, dass sich im Projektperimeter zwei Quellwasserleitungen befinden und diese nicht unverhältnismässig überdeckt werden dürfen. Durchgeführte Sondagen der beiden Quellwasserleitungen haben gezeigt, dass die Höhenlage der Leitungen nicht den Angaben im Kataster entsprechen und auch das Leitungsmaterial nicht stimmt. Aufgrund der minimalen Überdeckung werden die Leitungen aufgrund der hohen Belastungen im Zuge der Schüttarbeiten brechen.

Koordiniert mit den weiteren Geländearbeiten und den vorgängig zu erstellenden Sickerleitungen sollen die beiden Quellwasserleitungen an den Rand des Bauperimeters verlegt werden, so die Gemeinde weiter.

Für die Kostenschätzung der Tiefbauarbeiten wurde ein tiefer Laufmeterpreis angenommen, da wie erwähnt eine koordinierte Ausführung mit den weiteren Tiefbauarbeiten (Sickerleitungen) ausgeführt werden kann.

Wasserversorgung Fehraltorf führt Rohrlegearbeiten selbst aus

In Rücksprache mit den Mitarbeitern der Wasserversorgung Fehraltorf ist vorgesehen, die Rohrlegearbeiten selbst auszuführen. Die entsprechenden Arbeitsstunden werden durch die Mitarbeiter erfasst und dem Projekt belastet.

Nicht im Budget 2024 enthalten

Für die Umlegung der beiden Leitungen mit einer Gesamtlänge von 520 m sei mit Aufwendungen 132'000 Franken zu rechnen. Diese Arbeiten sind nicht im Budget der Investitionsrechnung 2024 enthalten und müssen ausserhalb des Budgets bewilligt werden, so die Gemeinde. Das Honorar für die Technische Bearbeitung wird mit 20'000 Franken veranschlagt und beinhaltet die Leistungen gemäss SIA-Phase 31 bis und mit Phase 53, inkl. Pläne ausgeführtes Werk und Eintragung ins GIS-System.

Gebundenheit des Kredits

Das entsprechende Baugesuch für die Aufschüttung wurde im Amtsblatt vom 24. März 2023 publiziert. Bis zur Eingabe der Investitionen für das Jahr 2024 war noch nicht bekannt, wann die Umsetzung erfolgen soll. Damit nicht Investitionen auf Vorrat im Budget aufgeführt sind, wurde von der Gemeinde entschieden, keinen Betrag für mögliche Arbeiten in das Budget 2024 aufzunehmen.

Die Gebundenheit des Kredites ergibt sich aus der Situation, dass die Baubewilligung durch die Gemeinde Russikon erteilt wurde und die Bauherrschaft im Sommer 2024 mit den Bauarbeiten startet. Werden die Leitungen an ihrem aktuellen Ort belassen, werden sie zukünftig ca. 4.5 m unter Terrain liegen. Zudem besteht eine sehr grosse Wahrscheinlichkeit, dass die Rohre aufgrund ihres Alters und ihrer Lage den Lasten der Baumaschinen nicht standhalten und brechen. Somit bleibt den Werken weder sachlich, zeitlich noch örtlich ein Entscheidungsspielraum.

Pfäffikon24/mb