Erwerbstätige sollen mittels der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr und dem Vollzug des Bundesgesetzes gegen Schwarzarbeit vor missbräuchlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen geschützt werden. Die Instrumente und Strukturen der flankierenden Massnahmen wurden vor 20 Jahren eingeführt und sind zusammen mit den Kantonen sowie den Sozialpartnern seither stetig weiterentwickelt worden. Die heute veröffentlichten Berichte des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) zeigen auf, dass der Bund, die Kantone und die Sozialpartner auf neue Fragestellungen immer wieder gemeinsam Antworten gefunden haben.
Über 2’100 Arbeitgebende und mehr als 3’700 Arbeitnehmende kontrolliert
Die Arbeitsmarktkontrollen im Bereich Lohnunterbietungen werden in Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (ave GAV) durch die kantonalen Tripartiten Kommissionen (TPK) wahrgenommen. Für die Überwachung der Branchen mit allgemein verbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag sind die Paritätischen Berufskommissionen (PK) zuständig.