Die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und der Massnahmen zur Informationssicherheit sind von grundlegender Bedeutung für das Vertrauen der Bevölkerung in die staatlichen Datenbearbeitungen.
Digitale Transformation: neue Herausforderungen und gelungene Beispiele
Mit dem Zürikonto will der Kanton für seine Einwohnenden einen zentralen Einstiegspunkt für den Bezug digitaler Leistungen der Verwaltung schaffen. Die Datenschutzbeauftragte wirkt beim Projekt Zürikonto seit 2021 im Rahmen einer begleitenden Beratung mit. Sie verlangte eine konsequente Umsetzung des Grundsatzes der Datensparsamkeit, so dass nur so viele Daten wie notwendig erfasst werden. Das Zürikonto ist als Portal konzipiert und somit der Zugang zu den entsprechenden Dienstleistungen. Die Datenschutzbeauftragte machte darauf aufmerksam, dass für das Zürikonto neue Rechtsgrundlagen geschaffen werden müssen, damit gegenüber den Nutzenden die notwendige Transparenz besteht. Sie begleitete drei Gesetzgebungsprojekte und gab regelmässig Hinweise für die Regelung der Datenbearbeitungen.
Für Ärztinnen über Chiropraktiker bis zu Akupunkteurinnen soll das elektronische Bewilligungssystem im Gesundheitswesen (eBeGe) vieles vereinfachen. Statt bei der Gesundheitsdirektion, der kantonalen Heilmittelkontrolle, dem Kantonsärztlichen Dienst und der Abteilung für Gesundheitsberufe und Bewilligungen einzelne Bewilligungen zu beantragen, soll dies über ein zentrales Portal geschehen. So kommen sehr viele, oft sehr heikle Personendaten an einer einzigen Stelle zusammen. Für die Bewilligungen werden beispielsweise Sonderprivatauszüge angefragt, in denen auch Strafurteile aufgeführt werden, die im regulären Auszug nicht aufgeführt sind. Die Datenschutzbeauftragte beriet die Gesundheitsdirektion und zeigte die Risiken auf, die eine Digitalisierung des Prozesses mit sich bringt. Es entstehen weitgehende Persönlichkeitsprofile, die ein sehr umfassendes Bild einer Person zeichnen. Die Datenschutzbeauftragte unterstützte die Gesundheitsdirektion bei der Eruierung der Risiken dieser Datenbearbeitungen sowie bei der Erstellung der Datenschutz-Folgenabschätzung und des ISDS-Konzepts.