In der Volksabstimmung vom 3. März 2024 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich mit klarem Mehr den Gegenvorschlag zur «Anti-Chaoten-Initiative» angenommen. Zur Umsetzung des Gegenvorschlags braucht es eine Änderung des kantonalen Polizeigesetzes. Die Umsetzungsvorlage dazu unterbreitet der Regierungsrat nun dem Kantonsrat.
«Rasch den Volkswillen umzusetzen»
Mit dem Gegenvorschlag hatten sich die Stimmberechtigten für eine zwingende Verrechnung von Kosten für ausserordentliche Polizeieinsätze an vorsätzlich handelnde Verursacherinnen und Verursacher ausgesprochen. Ausserdem soll die Bewilligung von Demonstrationen, Kundgebungen und anderen Veranstaltungen in die Zuständigkeit der entsprechenden Gemeinde fallen. «Es gilt nun, rasch den Volkswillen umzusetzen», hält Sicherheitsdirektor Mario Fehr fest.