Seit dem 1. September 2022 dürfen im Kanton Zürich fossile Heizungen in bestehenden Gebäuden nur noch durch erneuerbare Heizsysteme ersetzt werden. Dies gibt das revidierte kantonale Energiegesetz vor. Ausnahmen sind zulässig, wenn erneuerbare Lösungen technisch nicht möglich sind oder über den gesamten Lebenszyklus mehr als 5 Prozent teurer sind als eine fossile Heizung.
Eine Erhebung der Baudirektion bei zehn Gemeinden zeigt: Solche Ausnahmefälle kommen kaum vor. «Das ist erfreulich und zeigt: Das Energiegesetz wirkt. Damit kommen wir voran beim Klimaschutz im Gebäudebereich», sagt Regierungsrat Martin Neukom.
Nur 1,3 Prozent neue fossile Heizungen
Die Untersuchung hat 379 Gesuche für einen Heizkesselersatz ausgewertet. Lediglich in 1,3 Prozent der Fälle wurde erneut ein System mit fossilen Heizungen bewilligt: einmal eine Gasheizung, einmal eine Ölheizung und dreimal ein bivalentes System bestehend aus einer Wärmepumpe in Kombination mit Gas. Die Überprüfung ergab, dass die Bewilligung der Gas- und der Ölheizung zulässig war. Technische Schwierigkeiten führten in beiden Fällen zu höheren Kosten, sodass die Lebenszykluskosten einer erneuerbaren Heizung mehr als 5 Prozent höher gewesen wären. Dass erneuerbare Lösungen technisch nicht machbar gewesen wären, kam hingegen in keinem Fall vor.