Im Kanton Zürich ist fast jede dritte Person in den Alters- und Pflegeheimen nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Mit gezielten Anpassungen an der Zusatzleistungsverordnung stärkt der Regierungsrat die Voraussetzungen, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. So sollen Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV nicht mehr vorzeitig aus finanziellen Gründen in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen müssen.
Heimeintritte vermeiden oder verzögern
Die mit der Verordnungsänderung anvisierten Massnahmen verfolgen damit eine doppelte Zielsetzung: «Der Kanton und die Gemeinden stärken die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter», hält Sicherheitsdirektor und Sozialminister Mario Fehr fest. Zudem können Heimeintritte vermieden oder verzögert werden.