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Kanton
24.05.2024

Zürcher Gericht heisst Rekurse gegen Abriss der Maag-Hallen gut

Die Maag Music Hall darf vorerst nicht abgerissen werden, heisst es in einem Entscheid des Baurekursgerichts. (Archivbild)
Die Maag Music Hall darf vorerst nicht abgerissen werden, heisst es in einem Entscheid des Baurekursgerichts. (Archivbild) Bild: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
Denkmalschutz – Die Maag-Hallen dürfen vorerst nicht abgerissen werden: Die Stadt Zürich müsse zunächst abklären, ob sie erhaltenswert seien, kommt das Baurekursgericht zum Schluss.

Das Gericht hebt in seinem Urteil die Baubewilligung auf, die die Stadt der Swiss Prime Site Immobilien AG erteilt hatte, wie mehrere Rekurrenten am Donnerstag mitteilten. Die Baubewilligung sah unter anderem den Abbruch der beiden grossen Eventhallen zugunsten eines Neubauprojekts vor.

Die Stadt habe zu Unrecht darauf verzichtet, die Schutzwürdigkeit der Maag-Hallen zu prüfen, schreiben der Zürcher Heimatschutz und die Hamasil-Stiftung in ihren Medienmitteilungen.

Mit dem Entscheid des Baurekursgerichts ist über das Schicksal der Hallen noch nicht entschieden. Das Urteil ist einerseits noch nicht rechtskräftig. Andererseits fordert es die Stadt nur dazu auf, vor dem Erteilen einer Baubewilligung zu prüfen, ob nun Schutzmassnahmen für den Erhalt der Hallen nötig seien oder nicht.

Keystone-SDA