Die Arbeiten am Generellen Projekt werden wieder aufgenommen. 2021 wurde das Projekt sistiert, weil die damalige Vernehmlassung substanzielle Fragen bezüglich der städtebaulichen Entwicklung Winterthurs aufwarf. Zwischenzeitlich haben sich die städtebaulichen Vorstellungen der Stadt Winterthur im Rahmen des Masterplans «Winterthur Süd» hinreichend konkretisiert. Ebenso wurde der Richtplan des Kantons Zürich auf dieser Basis aktualisiert. Bund, Kanton Zürich und Stadt Winterthur haben eine Vereinbarung getroffen, nun können die Projektierungsarbeiten am 6-Spurausbau Winterthur weitergeführt werden.
Vereinbarung des Generellen Projekts
Die Vereinbarung regelt für die Planungsphase des Generellen Projekts die Verantwortlichkeiten sowie die Finanzierungsgrundsätze. Dabei ist festgelegt worden, dass der bisherigen Bestvariante im «Abschnitt Töss» eine Variante «Tunnel Ebnet» auf Basis der städtebaulichen Studie der Stadt Winterthur und den Festlegungen des kantonalen Richtplans gegenübergestellt wird. Ziel der drei Partner ist es, gemeinsam eine tragfähige sowie finanzierbare Lösung der Linienführung und Anschlussgestaltung zu erarbeiten, welche nebst der Leistungsfähigkeit der Nationalstrasse auch die städtebaulichen und umweltrechtlichen Anliegen im Bereich Dättnau/Steig und der Töss vereint.
Die Vereinbarung gilt für die Dauer des Generellen Projekts bis zur Genehmigung durch den Bundesrat. Diese wird voraussichtlich ab 2027 erfolgen.