Die St. Galler Kantonspolizei staunte nicht schlecht, als ihr zur Mittagsstunde auf der Allmeindstrasse in Jona ein Auto auf Schlingerkurs begegnete.
Spürbare Fahne
Der Fahrer, ein 53-jähriger Mann aus Gossau SG, war offenbar nicht mehr Herr der Lage. Als er von der Polizei kontrolliert wurde, schlug den Beamten eine spürbare Alkoholfahne entgegen. Die folgende Alkoholkontrolle lieferte ein unmissverständliches Bild: 1,79 Promille. Der Führerausweis wurde dem Mann auf der Stelle entzogen.
Zwischen Blumengeschäft und Wohnort
Im Strafbefehl vom 8. April 2024 heisst es: «Am Mittwoch, 14. Februar 2024, ca. 12 Uhr, lenkte der Beschuldigte den Personenwagen Mercedes-Benz, vom Blumengeschäft Jasmin an der Allmeindstrasse 29 in 8645 Jona zu seinem Wohnort an der Flugutstrasse 8 in 8645 Jona, obwohl er zuvor, wie er wusste bzw. annehmen musste, sich aber darüber hinwegsetzte, so viele alkoholische Getränke getrunken hatte, dass er zum Zeitpunkt der Fahrt eine Blutalkoholkonzentration von mind. 1,79 Promille aufwies, weshalb er zu diesem Zeitpunkt fahrunfähig war.»
Deshalb wird der Beschuldigte zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 510 Franken verurteilt. Der Vollzug wird aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren.
Busse und Gebühren
Ausserdem wird der Beschuldigte zu einer Busse von 6'120 Franken verurteilt. Mit allen Gebühren sowie der Rechnung für die Blut- und Urin-Probe macht dies den Totalbetrag von 8'359.20 Franken.
Der langen Rede kurzer Sinn: Einen teureren Frühschoppen hat sich in Rapperswil-Jona schon lange niemand mehr gegönnt.