Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz, die darauf abzielen, die natürlichen Zustände unserer Gewässer wiederherzustellen. Im Rahmen dieser Massnahmen sind die Kantone verpflichtet, entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festzulegen.
Die Gemeinden der 2. Prioritätsstufe, darunter auch Pfäffikon, wurden durch den Kanton über das weitere Vorgehen bezüglich der Änderungen im Gewässerschutzgesetz (GschG) und in der Gewässerschutzverordnung (GschV) informiert. Die Gemeinden sind verantwortlich, den Gewässerraum entlang der Gewässer von lokaler Bedeutung zu definieren. Im Kanton Zürich wird zunächst der Gewässerraum innerhalb der Siedlungsgebiete festgelegt, während diejenigen ausserhalb zu einem späteren Zeitpunkt folgen werden.
Ingenieurdienstleistungen übertragen
Der Gemeinderat hat die Ingenieurdienstleistungen zur Festlegung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet gemäss Mitteilung an das Ingenieurbüro Hunziker Betatech AG übertragen. In den letzten Jahren wurden die Gewässerräume gemäss den kantonalen Richtlinien sukzessive erarbeitet. Der Gemeinderat hat die Pläne für die öffentliche Auflage vorläufig verabschiedet.
Die öffentliche Auflage vor der Festsetzung der ausgeschiedenen Gewässerräume erfolgt ab dem 9. Juni 2023 während 60 Tagen bei Bauamt. Danach werden allfällige Einsprachen behandelt werden.