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Pfäffikon ZH
19.07.2023

Pfäffikon will Aktienkapital am Spital Uster erhöhen

Der Gemeinderat ist für eine Kapitalerhöhung um 2 Mio. Franken.
Der Gemeinderat ist für eine Kapitalerhöhung um 2 Mio. Franken. Bild: Spital Uster
Der Gemeinderat von Pfäffikon beantragt den Stimmberechtigten, an der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 einer Erhöhung des Aktienanteils von 1 Mio. auf 3 Mio. Franken zuzustimmen.

Mit der Umwandlung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft habe das Eigenkapital der Spital Uster AG eine völlig andere Bedeutung erhalten. Bei der Aufnahme von Darlehen würden die Gemeinden als Aktionäre keine Haftung mehr übernehmen. Es sei allein die Eigenkapitalsituation der Aktiengesellschaft ausschlaggebend, begründet der Gemeinderat seinen Entscheid.

Bankdarlehen keine Lösung

In den letzten beiden Jahren vor der Umwandlung seien unglücklicherweise wegen der Corona-Pandemie und der Abschreibung von Planungskosten wegen eines gerichtlich verhinderten Gestaltungsplans Verluste angefallen, welche das Eigenkapital verminderten.

«Die Ende 2023 auslaufenden Darlehen von 55 Mio. können von der Spital Uster AG mit der aktuellen Eigenkapitalbasis nicht durch Bankdarlehen abgelöst werden. Ohne eine Aufstockung des Aktienkapitals droht die Zahlungsunfähigkeit», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung. Sollte jedoch ein Konkurs eintreten, so würden aufgrund des Fusionsgesetzes die Gemeinden für diese Darlehen aus der Zweckverbandszeit haften, so dass für sie ein zusätzlicher finanzieller Schaden entstehen könne.

Zusätzliche 2 Mio. Franken

Der Verwaltungsrat der Spital Uster AG arbeitet deshalb seit Ende letzten Jahres an einer Erhöhung des Aktienkapitals. Er plant eine Aktienkapitalerhöhung von maximal 40 Mio. Franken. Der auf Pfäffikon entfallende Anteil zur Zeichnung von zusätzlichen Aktien würde eine Investition von rund 2 Mio. Franken bedeuten, so die Mitteilung weiter.

Vor diesem Hintergrund seien die Aktionärs-Gemeinden in den letzten Monaten in einen Dialog untereinander getreten. Es seien Lösungsmöglichkeiten diskutiert worden, wie die Spital Uster AG bei der Bewältigung ihrer finanziellen Probleme unterstützt und wie das Unternehmen nachhaltig finanziert werden könne. Dazu hätten die Gemeinden auch rechtliche und betriebswirtschaftliche Expertisen eingeholt.

Pfäffikon ist für Kapitalerhöhung

Der Gemeinderat unterstütze mit einer Absichtserklärung die Aktienkapitalerhöhung und sei bereit, den Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung den Anteil von 2 Mio. Franken zur Zeichnung zusätzlicher Aktien zu beantragen. Die Abstimmung ist auf den 3. März 2024 geplant. Seine Haltung begründet er damit, dass das Spital Uster ein Eckpfeiler der Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung von Pfäffikon sei und dass das Spital über einen definitiven Leistungsauftrag der Gesundheitsdirektion Kanton Zürich verfüge. Die Umwandlung von einem Zweckverband in eine Aktiengesellschaft sei richtig gewesen.

Zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt

Pfäffikon stimmte damals mit einem Ja-Anteil von 68 % zu. Allerdings sei der Kapitalausstattung der neuen AG zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt worden, wie die Gemeinde schreibt. Im Nachhinein betrachtet hätten die Gemeinden schon damals zusätzliches Kapital einschiessen müssen.

Im Gegensatz zu einem Zweckverband haften die Gemeinden als Aktionäre nur noch mit ihrem Aktienkapital. Deshalb verlangen Kreditgeber ein höheres Eigenkapital. Im November/Dezember 2023 würden Darlehen im Umfang von 55 Mio. Franken auslaufen, die abgelöst werden müssten. Ohne eine Erhöhung des Aktienkapitals werde es nicht möglich sein, neue Kreditgeber zu finden.

«Weiterbetrieb gefährdet»

Falls die Ablösung dieser Kredite misslinge, sei der Weiterbetrieb des Spitals akut gefährdet.
Aufgrund des Fusionsgesetzes haften die Gemeinden für Verpflichtungen, die noch unter dem Zweckverband eingegangen wurden, also auch für diese Kredite. Deshalb sei es aus Sicht der Gemeinden der kostengünstigste Ausweg aus dieser schwierigen Situation, wenn sie einer Erhöhung des Aktienkapitals im Umfang von 40 Mio. Franken zustimmten.

Rekurs gegen Gemeindeversammlung vom 12. Juni

Acht Stimmberechtigte haben gegen die Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023 beim Bezirksrat Pfäffikon einen Stimmrechtsrekurs erhoben und verlangen die Wiederholung der Gemeindeversammlung. Sie kritisieren, dass keine Stimmrechtskontrolle durchgeführt wurde und somit auch nicht stimmberechtigte Personen teilnehmen und abstimmen konnte. Ausserdem habe gleichzeitig eine Feuerwehrübung stattgefunden, sodass die Mitglieder der Feuerwehr bei der Ausübung ihrer demokratischen Rechte stark behindert worden seien.

Das zuständige Ressort «Präsidiales» hat zum Rekurs Stellung genommen und beantragt dem Bezirksrat, den Stimmrechtsrekurs abzuweisen. Die Geschäftsordnung und -behandlung sei im kantonalen Gemeindegesetz umfassend und abschliessend geregelt. Die darauf basierende, jahrzehntelange Praxis in den Gemeinden sei in Rechtsmittelverfahren wiederholt bestätigt worden. Gemäss dem üblichen Verfahren, das auch in Pfäffikon angewandt wird, forderte der Gemeindepräsident als Versammlungsleiter jeweils zu Beginn der Gemeindeversammlung die Anwesenden auf, dass nicht stimmberechtigte Personen die für sie reservierten Plätze hinten im Dorfsaal einnehmen. Darauf fragt er die Versammlung, ob das Stimmrecht einer Person bestritten wird, was an der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2023 keine Reaktion hervorrief. Zudem seien die Stimmberechtigten am Schluss der Versammlung wie immer befragt worden, ob sie Einwände gegen die Versammlungsführung oder die Abstimmungsverfahren geltend machen möchten. Auch da habe niemand das Wort verlangt.

Die Gemeindeversammlung sei mit Traktandenliste amtlich publiziert sowie in der «PfäffikerIn» angekündigt worden. Die Termine der diesjährigen Gemeindeversammlungen habe der Gemeinderat bereits am 12. Juli 2022 festgelegt.

Der Beschluss des Gemeinderats sei auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht und in der Medienmitteilung vom 22. Juli 2022 erwähnt worden. Dadurch hätten Vereine, Behörden und andere Organisationen ihre Termine bereits frühzeitig an anderen Daten planen können. Aus Sicht der Gemeinde ist der Rekurs deshalb unbegründet.

PD/Zürioberland24