Mit der Umwandlung des Zweckverbands in eine Aktiengesellschaft habe das Eigenkapital der Spital Uster AG eine völlig andere Bedeutung erhalten. Bei der Aufnahme von Darlehen würden die Gemeinden als Aktionäre keine Haftung mehr übernehmen. Es sei allein die Eigenkapitalsituation der Aktiengesellschaft ausschlaggebend, begründet der Gemeinderat seinen Entscheid.
Bankdarlehen keine Lösung
In den letzten beiden Jahren vor der Umwandlung seien unglücklicherweise wegen der Corona-Pandemie und der Abschreibung von Planungskosten wegen eines gerichtlich verhinderten Gestaltungsplans Verluste angefallen, welche das Eigenkapital verminderten.
«Die Ende 2023 auslaufenden Darlehen von 55 Mio. können von der Spital Uster AG mit der aktuellen Eigenkapitalbasis nicht durch Bankdarlehen abgelöst werden. Ohne eine Aufstockung des Aktienkapitals droht die Zahlungsunfähigkeit», schreibt die Gemeinde in ihrer Mitteilung. Sollte jedoch ein Konkurs eintreten, so würden aufgrund des Fusionsgesetzes die Gemeinden für diese Darlehen aus der Zweckverbandszeit haften, so dass für sie ein zusätzlicher finanzieller Schaden entstehen könne.
Zusätzliche 2 Mio. Franken
Der Verwaltungsrat der Spital Uster AG arbeitet deshalb seit Ende letzten Jahres an einer Erhöhung des Aktienkapitals. Er plant eine Aktienkapitalerhöhung von maximal 40 Mio. Franken. Der auf Pfäffikon entfallende Anteil zur Zeichnung von zusätzlichen Aktien würde eine Investition von rund 2 Mio. Franken bedeuten, so die Mitteilung weiter.
Vor diesem Hintergrund seien die Aktionärs-Gemeinden in den letzten Monaten in einen Dialog untereinander getreten. Es seien Lösungsmöglichkeiten diskutiert worden, wie die Spital Uster AG bei der Bewältigung ihrer finanziellen Probleme unterstützt und wie das Unternehmen nachhaltig finanziert werden könne. Dazu hätten die Gemeinden auch rechtliche und betriebswirtschaftliche Expertisen eingeholt.