Den Umstieg auf erneuerbare Energien erleichtern und beschleunigen: Mit diesem Ziel hat der Regierungsrat per 1. Januar 2023 das sogenannte Meldeverfahren eingeführt. Was zuvor bereits für gewisse Solaranlagen auf Dächern galt, wurde ausgeweitet auf weitere Typen von Solaranlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen, Erdsonden-Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und öffentlich zugängliche E-Ladestationen. Solche Vorhaben müssen nun kein Baubewilligungsverfahren mehr durchlaufen, sondern lediglich der zuständigen Baubehörde gemeldet werden. Wird nach der Eingangsbestätigung der Gemeinde innert 30 Tagen nichts Gegenteiliges angeordnet, kann das Vorhaben umgesetzt werden.
Prozess vereinfacht und digitalisiert
Rund 9600 Anlagen wurden 2023 unbürokratisch im Meldeverfahren behandelt. Darunter waren rund 4600 Solaranlagen, je rund 2300 Luft/Wasser-Wärmepumpen und Erdsonden-Wärmepumpen, rund 400 Fernwärmeanschlüsse sowie einige Dutzend E-Ladestationen. Knapp 7000 Vorhaben wurden den Gemeinden über das elektronische Formular gemeldet, das die Baudirektion eigens zu diesem Zweck eingerichtet hat. «Mit dem Meldeverfahren haben wir den Umstieg auf erneuerbare Energien für Hauseigentümerinnen und -eigentümer im Kanton Zürich vereinfacht. Dass es so oft genutzt wird, ist erfreulich», sagt Regierungsrat Martin Neukom.