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Hittnau
18.12.2023

Windkraft-Einzelinitiative für ungültig erklärt

Die Einzelinitiative ist gemäss Hittnauer Gemeinderat nicht umsetzbar. (Symbolbild)
Die Einzelinitiative ist gemäss Hittnauer Gemeinderat nicht umsetzbar. (Symbolbild) Bild: Pixabay: Dirk Wohlrabe
Die Einzelinitiative «Windkraftanlagen, Windturbinen, Windräder höher als 30 Meter» wurde vom Gemeinderat für ungültig erklärt. Sie sei in dieser Form nicht umsetzbar, so die Begründung.

Die Initiative von Thomas Rüegg und Michael Siegl aus Hittnau forderte u.a., dass die Bauordnung bei Winkrädern oder Windkraftanlagen mit über 30 Metern Höhe um bestimmte Punkte ergänzt wird. Die Initianten forderten u.a. eine Umweltverträglichkeits-Studie, Windmessungen zum Nachweisen der Effektivität, ein Konzept der Wiederaufforstung und eine Lösung für das Recyceln der Rotorblätter.

«Gemeinde ist nicht befugt»

Der Gemeinderat begründet die Ungültigerklärung damit, dass die Bau- und Zonenordnung der Gemeinden den übergeordneten Bestimmungen entsprechen müsse. Die Gemeinde sei nicht befugt, in der Bau- und Zonenordnung speziell für Windkraftanlagen benötigte Baugesuchs-Unterlagen zu fordern. Solche Windenergieanlagen müssten auf übergeordneter planerischer Stufe im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung einer Interessenabwägung unterzogen werden. Dabei seien alle für eine objektive Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizubringen. Die Initiative sei in dieser Form deshalb nicht durchführbar.

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Zürioberland24/bt